{"id":21,"date":"2019-08-28T18:57:14","date_gmt":"2019-08-28T18:57:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.blackbam.at\/web-entwicklung\/?page_id=21"},"modified":"2019-11-21T20:22:28","modified_gmt":"2019-11-21T20:22:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.blackbam.at\/web-entwicklung\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit<\/h2>\n\n\n\n<p>1.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenem Umfang. <\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls rechtsverbindlich sind Auftr\u00e4ge die in einer Kommunikation per E-Mail zustande kommen und aufgrund des Nachrichtenverlaufs als offensichtliche schriftliche Vereinbarung beider Gesch\u00e4ftspartner erkennbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft und die gesamte Gesch\u00e4ftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grunds\u00e4tzlich freibleibend.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Leistung und Pr\u00fcfung<\/h2>\n\n\n\n<p>2.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gegenstand eines Auftrages kann sein:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li> Ausarbeitung von Organisationskonzepten <\/li><li> Global- und Detailanalysen <\/li><li> Erstellung von Individualprogrammen <\/li><li> Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen <\/li><li> Erwerb von Nutzungsberechtigungen f\u00fcr Softwareprodukte<\/li><li> Erwerb von Werknutzungsbewilligungen  <\/li><li> Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterst\u00fctzung) <\/li><li> Telefonische Beratung <\/li><li> Programmwartung <\/li><li> Erstellung von Programmtr\u00e4gern <\/li><li> Sonstige Dienstleistungen <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>2.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und\nProgramme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollst\u00e4ndig zur\nVerf\u00fcgung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu\nz\u00e4hlen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testm\u00f6glichkeiten in ausreichendem\nAusma\u00df, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf\nseine Kosten zur Verf\u00fcgung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum\nTest zur Verf\u00fcgung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die\nVerantwortung f\u00fcr die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Grundlage f\u00fcr die Erstellung von Individualprogrammen ist die\nschriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen\nKostenberechnung aufgrund der ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Unterlagen und\nInformationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verf\u00fcgung stellt. Diese\nLeistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit\nzu \u00fcberpr\u00fcfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Sp\u00e4ter auftretende\n\u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen f\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen\nbed\u00fcrfen f\u00fcr das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme\nsp\u00e4testens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem\nProtokoll vom Auftraggeber best\u00e4tigt. (Pr\u00fcfung auf Richtigkeit und\nVollst\u00e4ndigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung\nmittels der unter Punkt 2.2. angef\u00fchrten zur Verf\u00fcgung gestellten Testdaten).\nL\u00e4sst der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen,\nso gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als\nabgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auf\u00adtraggeber\ngilt die Software jedenfalls als abgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Etwa\nauftretende M\u00e4ngel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten\nLeistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem\nAuftragnehmer zu melden, der um rasche m\u00f6gliche M\u00e4ngelbehebung bem\u00fcht ist.\nLiegen schriftlich gemeldete, wesentliche M\u00e4ngel vor, das hei\u00dft, dass der Echtbetrieb\nnicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach M\u00e4ngelbehebung eine\nneuerliche Abnahme erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher M\u00e4ngel abzulehnen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen best\u00e4tigt\nder Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der\nbestellten Programme.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die\nAusf\u00fchrung des Auftrages gem\u00e4\u00df Leistungsbeschreibung tats\u00e4chlich oder\njuristisch unm\u00f6glich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem\nAuftraggeber sofort anzuzeigen. \u00c4ndert der Auftraggeber die\nLeistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass\neine Ausf\u00fchrung m\u00f6glich wird, kann der Auftragnehmer die Ausf\u00fchrung ablehnen.\nIst die Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung die Folge eines Vers\u00e4umnisses des\nAuftraggebers oder einer nachtr\u00e4glichen \u00c4nderung der Leistungsbeschreibung\ndurch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag\nzur\u00fcckzutreten. Die bis dahin f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers angefallenen\nKosten und Spesen sowie allf\u00e4llige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu\nersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.7.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ein Versand von Programmtr\u00e4gern, Dokumentationen und\nLeistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.\nDar\u00fcber hinaus vom Auftraggeber gew\u00fcnschte Schulung und Erkl\u00e4rungen werden\ngesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des\nAuftraggebers.<\/p>\n\n\n\n<p>2.8.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ausdr\u00fccklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes \u00fcber die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz \u2013 BGStG)\u201c nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert\/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die \u00dcberpr\u00fcfung der Leistung auf ihre Zul\u00e4ssigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuf\u00fchren. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zul\u00e4ssigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit oder nach Erf\u00fcllung einer allf\u00e4lligen Warnpflicht gegen\u00fcber dem Kunden nicht f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.9  Schadensersatzforderungen durch den Auftraggeber aufgrund von \u00fcberraschenden Fehlern im Echtbetrieb einer Software sind ausgeschlossen, da es in der Regel praktisch nicht m\u00f6glich ist Software auf absolute Fehlerfreiheit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Auftragnehmer achtet allerdings darauf, dass vor eventuellen Deployments entsprechend dem Auftragsvolumen ad\u00e4quate Tests durchgef\u00fchrt werden und Backups angelegt werden. Au\u00dferdem achtet der Auftragnehmer darauf, dass  \u00c4nderungen in einer Software nachvollziehbar sind und dass der Source-Code der Software m\u00f6glichst sauber und verst\u00e4ndlich ist. F\u00fcr den unwahrscheinlichen Fall dass im Echtbetrieb ein kritischer Fehler auftritt, wird dieser vom Auftragnehmer mit h\u00f6chster Priorit\u00e4t  behandelt (im Rahmen seiner betrieblichen M\u00f6glichkeiten) .<\/p>\n\n\n\n<p>2.10 <strong>Spezifische Hinweise zur Entwicklung von Websites<\/strong>: Bei der Entwicklung von Websites legt der Auftragnehmer grunds\u00e4tzlich wert auf Kompatibilit\u00e4t von allen Endger\u00e4ten. Die minimale Display-Gr\u00f6\u00dfe ist 320 Pixel. Es gibt keine maximale Displaygr\u00f6\u00dfe, wobei Aufl\u00f6sungen h\u00f6her als 4K HD zum derzeitigen Zeitpunkt als un\u00fcblich gelten. Websites die nicht &#8222;responsive&#8220; sind werden au\u00dfer in Ausnahmef\u00e4llen nicht mehr angeboten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Optimierung f\u00fcr verschiedene Browser. Optimiert wird insbesondere f\u00fcr Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera und Microsoft Edge (auch in den entsprechenden Mobilversionen). Optimierung f\u00fcr den veralteten Internet Explorer ist ausdr\u00fccklich nicht mehr in Angeboten enthalten und muss ggf. gesondert beauftragt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Preise, Steuern und Geb\u00fchren<\/h2>\n\n\n\n<p>3.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten\nnur f\u00fcr den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab\nGesch\u00e4ftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmtr\u00e4gern\n(z.B. CD\u2019s, Magnetb\u00e4nder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes,\nMagnetbandkassetten usw.) sowie allf\u00e4llige Vertragsgeb\u00fchren werden gesondert in\nRechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der\nLieferung g\u00fcltigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen\n(Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterst\u00fctzung,\ntelefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der\nLeistungserbringung g\u00fcltigen S\u00e4tzen verrechnet. Abweichungen von einem dem\nVertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu\nvertreten ist, wird nach tats\u00e4chlichem Anfall berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Kosten f\u00fcr Fahrt-, Tag- und N\u00e4chtigungsgelder werden dem\nAuftraggeber gesondert nach den jeweils g\u00fcltigen S\u00e4tzen in Rechnung gestellt.\nWegzeiten gelten als Arbeitszeit.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. Liefertermin<\/h2>\n\n\n\n<p>4.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der\nErf\u00fcllung (Fertigstellung) m\u00f6glichst genau einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten\nwerden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen\nalle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig, insbesondere die von ihm\nakzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verf\u00fcgung stellt und\nseiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt.<\/p>\n\n\n\n<p>Lieferverz\u00f6gerungen\nund Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich\nge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen\nentstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum\nVerzug des Auftragnehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der\nAuftraggeber.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren bzw. Teilrechnungen zu legen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4.   Grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen sind Schadensersatzanspr\u00fcche rein aufgrund von Lieferverzug. Sollte eine vereinbarte Leistung durch verschulden des Auftragnehmers allerdings wesentlich versp\u00e4tet geliefert werden, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung. <\/p>\n\n\n\n<p>Bei extremen Versp\u00e4tungen oder Nicht-Lieferung hat der Auftragggeber die M\u00f6glichkeit kostenfrei von der Vereinbarung zur\u00fcckzutreten. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. Zahlung<\/h2>\n\n\n\n<p>5.1. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind sp\u00e4testens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. F\u00fcr Teilrechnungen gelten die f\u00fcr den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und\/oder\nSchulungen, Reali\u00adsierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer\nberechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu\nlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine\nwesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung\ndurch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen\nberechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom\nVertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang\nsind vom Auftraggeber zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei\nZahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Ausma\u00df verrechnet. Bei\nNichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer\nberechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und \u00fcbergebene Akzepte\nf\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcck zu halten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6. Urheberrecht und Nutzung<\/h2>\n\n\n\n<p>6.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber\nnach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschlie\u00dfliches, nicht\n\u00fcbertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die\nSoftware f\u00fcr die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausma\u00df der erworbenen\nAnzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu\nverwenden, s\u00e4mtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers\nerstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen.\nS\u00e4mtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer.<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die\nMitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine\nRechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede\nVerletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzanspr\u00fcche\nnach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke\nist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein\nausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass\ns\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit\n\u00fcbertragen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sollte f\u00fcr die Herstellung von Interoperabilit\u00e4t der\ngegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein,\nist dies vom Auftraggeber gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftragnehmer zu\nbeauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt\neine Dekompilierung gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschlie\u00dflich\nzur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz\nzur Folge. <\/p>\n\n\n\n<p>6.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verf\u00fcgung gestellt, deren\nLizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich\ndie Einr\u00e4umung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des\nLizenzinhabers (Hersteller).<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7. R\u00fccktrittsrecht<\/h2>\n\n\n\n<p>7.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus\nalleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der\nAuftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden\nAuftrag zur\u00fcckzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die\nvereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den\nAuftraggeber daran kein Verschulden trifft.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2.&nbsp;&nbsp;&nbsp; H\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und\nTransportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeit\ndes Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der\nLieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten\nLieferzeit.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher\nZustimmung des Auftragnehmers m\u00f6glich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno\neinverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und\naufgelaufenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30% des noch nicht\nabgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. Gew\u00e4hrleistung, Wartung, \u00c4nderungen<\/h2>\n\n\n\n<p>8.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Auftragnehmer gew\u00e4hrleistet, dass die Software die in der\ndazugeh\u00f6rigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erf\u00fcllt, sofern die\nSoftware auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2.1 Voraussetzung f\u00fcr die Fehlerbeseitigung ist, dass<\/p>\n\n\n\n<ul><li>der Auftraggeber\nden Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese f\u00fcr den\nAuftragnehmer bestimmbar ist;<\/li><li>der\nAuftraggeber dem Auftragnehmer alle f\u00fcr die Fehlerbeseitigung erforderlichen\nUnterlagen zur Verf\u00fcgung stellt;<\/li><li>der Auftraggeber\noder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen\nhat;<\/li><li>die Software\nunter den Bestimmungsm\u00e4\u00dfigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation\nbetrieben wird.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>8.2.2 Im Falle der Gew\u00e4hrleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. \u00a7 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2.3&nbsp;&nbsp; Korrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der\nvereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer\nM\u00e4ngel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen,\nwerden kostenlos vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und\nSt\u00f6rungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige\nKorrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden vom Auftragnehmer gegen\nBerechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn\nProgramm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst\noder von dritter Seite vorgenommen worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ferner \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler,\nSt\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, ge\u00e4nderter\nBetriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung\nungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben\nsind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den\nInstallations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren\nsind.<\/p>\n\n\n\n<p>8.5.&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers\nbzw. Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung\ndurch den Auftragnehmer.<\/p>\n\n\n\n<p>8.6.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung\nbereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die\n\u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm lebt\ndadurch nicht wieder auf.<\/p>\n\n\n\n<p>8.7.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche verj\u00e4hren in sechs (6) Monaten ab \u00dcbergabe.<\/p>\n\n\n\n<p>8.8 <strong>Wichtige Hinweise zu Wartung und Pflege<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Websoftware &#8211; besonders auf Content Management System Basis &#8211; muss regelm\u00e4\u00dfig aktualisiert werden. Dazu geh\u00f6rt auch die Server-Konfiguration beim Hosting-Anbieter. Manche Auftraggeber nehmen diese Aktualisierungen selbst vor um die Kosten f\u00fcr eine Wartungsvereinbarung zu sparen. <\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich kann der Auftragnehmer nach Abschluss von Auftr\u00e4gen die Wartung auch regelm\u00e4\u00dfig selbst durchf\u00fchren. Wenn allerdings auf eine professionelle und regelm\u00e4\u00dfige Wartung verzichtet wird besteht eine gro\u00dfe  Gefahr, dass Web-Software durch allgemein bekannte Sicherheitsl\u00fccken gehackt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber hat die Verpflichtung seine Website sauber zu halten und sich um entsprechende Wartungen zu k\u00fcmmern. Eine gehackte Website kann teuer werden: Ver\u00e4rgerte Besucher, Sperre aller Google-Dienste, Kosten f\u00fcr die Wiederherstellung und Kosten f\u00fcr das Aufsp\u00fcren der Sicherheitsl\u00fccke sind nur ein paar Beispiele.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9. Haftung<\/h2>\n\n\n\n<p>9.1. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Auftragnehmer\nhaftet dem Auftraggeber f\u00fcr von ihm nachweislich verschuldete Sch\u00e4den nur im\nFalle groben Verschuldens. Dies gilt sinngem\u00e4\u00df auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom\nAuftragnehmer beigezogene Dritte zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Im Falle von\nverschuldeten Personensch\u00e4den haftet der Auftragnehmer unbeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Haftung f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den &#8211; wie\nbeispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung\nverbunden sind, Datenverluste oder Anspr\u00fcche Dritter &#8211; wird ausdr\u00fccklich\nausgeschlossen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Schadensersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach\nden gesetzlichen Vorschriften, jedoch sp\u00e4testens mit Ablauf eines Jahres ab\nKenntnis des Schadens und des Sch\u00e4digers.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>9.4.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sofern der Auftragnehmer das Werk unter\nZuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gew\u00e4hrleistungs-\nund\/oder Haftungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber diesen Dritten entstehen, tritt der\nAuftragnehmer diese Anspr\u00fcche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird\nsich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.<\/p>\n\n\n\n<p>9.5. &nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist\ndie Datensicherung ausdr\u00fccklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung f\u00fcr\nden Verlust von Daten abweichend von Punkt 9.2 nicht ausgeschlossen, jedoch f\u00fcr\ndie Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme\nje Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem\nVertrag genannten Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche des AG -gleich\naus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">10. Loyalit\u00e4t<\/h2>\n\n\n\n<p>10.1.&nbsp;&nbsp; Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t.\nSie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von\nMitarbeitern, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des\nanderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach\nBeendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragspartner\nist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes\ndes Mitarbeiters zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">11. Geheimhaltung<\/h2>\n\n\n\n<p>11.1.&nbsp;&nbsp; Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen\ngem\u00e4\u00df \u00a7 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">12. Sonstiges<\/h2>\n\n\n\n<p>12.1&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahekommt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">13. Schlussbestimmungen<\/h2>\n\n\n\n<p>13.1&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird. F\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Mediationsklausel<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregeltwerden k\u00f6nnen, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte \u00fcber die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden k\u00f6nnen, werden fr\u00fchestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allf\u00e4llig eingeleiteten Gerichtsverfahren \u00f6sterreichisches Recht. S\u00e4mtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene f\u00fcr eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, k\u00f6nnen vereinbarungsgem\u00e4\u00df in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als \u201evorprozessuale Kosten\u201c geltend gemacht werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Vertragsumfang und G\u00fcltigkeit 1.1.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Alle Auftr\u00e4ge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengem\u00e4\u00df gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbest\u00e4tigung angegebenem Umfang. 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